Die Verleihung eines vorübergehenden Aufenthaltstitels.
Wer beantragt eine Aufenthaltsbewilligung?
Zahlreiche Personengruppen aus Drittstaaten können auf eine Aufenthaltsbewilligung angewiesen sein:
- Betriebsentsandte und Selbstständige
- Mobile Forscher
- Schüler und Studenten
- Au-Pair-Kräfte und Familiengemeinschaften
- Freiwillige
- Saisonniers
- Etc.