Das Schnupperticket „VOR KlimaTicket MetropolRegion“ kann von Gemeindebürger*innen der Marktgemeinde Thaya ab Oktober 2022 im Gemeindeamt tageweise entliehen werden.
Ausleihbedingungen
Mit dem Schnupperticket können die in der Marktgemeinde Thaya mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bürger*innen die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und Burgenland und in den Zügen der Westbahn nutzen:
Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen.
Für jeden Tag stehen zwei übertragbare Jahreskarten als Schnupperticket zur Verfügung.
- Ausleihberechtigung und Ausleihdauer
Die Fahrkarten können von allen in der Marktgemeinde Thaya mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen für
bis zu drei aufeinander folgenden Tagen zu den hier angeführten Bedingungen ausgeliehen werden.
Die Fahrkarten können im Gemeindeamt, telefonisch unter 02842/526 63, reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt („first come, first serve“- Prinzip).
Die Fahrkarten müssen im Gemeindeamt im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht werden.
Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Ausleihbedingungen (Kosten bei Verlust!) mit Unterschrift bestätigt.
Die Abholung der Fahrkarten hat am Nutzungstag bis spätestens 10.00 Uhr zu erfolgen. Ab 10.00 Uhr werden die Karten bei Nicht-Abholung wieder frei gegeben.
Die Rückgabe der Fahrkarten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens 08.00 Uhr zu erfolgen. Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes kann auch mittels Einwurfs der Fahrkarten, in einem mit dem Namen des/der Entlehners/Entlehnerin versehenen Kuvert, in den Briefkasten der Marktgemeinde Thaya (im Anschlagturm) erfolgen.
Parteienverkehrszeiten Gemeindeamt Thaya:
Montag bis Freitag: 07:30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich 13:00 bis 16:00 Uhr
Bei Fahrkartenverlust hat der/die Entlehnende den verbleibenden Fahrkartenwert zu ersetzen. Der Mindestersatz beträgt € 100,00/Karte.
Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für eine nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), werden den säumigen Fahrkarten-Nutzer*innen die Kosten der Streckenkarte Thaya – Wien und retour verrechnet, damit die
Nachnutzer*innen die vorreservierte Fahrt kostenfrei konsumieren können.
Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe der Fahrkarten ersucht (Tel. 02842/526 63).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.
Die Marktgemeinde Thaya behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis 3 Tage vor den Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.
Für etwaige Fragen, Unklarheiten bzw. Problemstellungen bei der Benutzung der Streckenkarten steht das Gemeindeamt Thaya, Tel. 02842/526 63 während der Amtszeiten zur Verfügung.
Bei der Abholung der Tickets erklären Sie mit Ihrer Unterschrift das „Schnupperticket“ auszuleihen, die Nutzungsbedingen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Ihre Daten werden nur für den reibungslosen Ablauf der Schnupperticket-Ausleihe aufbewahrt und verwendet.
Außerdem geben sie die Zustimmung zur Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zum Zwecke der einfachen Koordinierung der Entlehnung zwischen aktuellen und nachfolgenden Nutzerinnen.
Mit nachstehendem Formular können Sie Ihre Daten bereits vorab erfassen um den Ausleihvorgang zu beschleunigen.
Nutzungsbedingungen_und_Anmeldeformular_2023[1].pdf herunterladen (0.19 MB)