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Poolfüllungen

Pool

Bild von enisyavuz / Unsplash

Da es in letzter Zeit immer öfter zu Druckschwankungen in unserer Wasserversorgungsanlage in Thaya kommt, haben wir in der letzten Gemeinderatssitzung folgenden Beschluss gefasst:

  • Das Füllen von Pools mit einem Feuerwehrschlauch direkt von einem Hydranten ist VERBOTEN! 
  • Pools dürfen nur mehr mit dem eigenen Wasserschlauch oder durch Wasserlieferung durch einen Dritten gefüllt werden! 
  • Bei einer Befüllung durch Dritte (zB Fa. Kernstock) muss VORHER mit der Gemeinde Rücksprache über den Zeitpunkt und den Entnahmeort gehalten werden und die Wasserentnahme sofort
    nach Befüllung durch den Inhaber am Gemeindeamt bezahlt werden. 
  • Eine Befüllung über die Wasserleitung in Großgerharts und Thaya muss zur besseren Koordination ebenfalls vorab am Gemeindeamt gemeldet werden. 
  • Gleichfalls muss auch eine Befüllung in den restlichen Katastralgemeinden gemeldet werden, wenn das Wasser aus dem Gemeindenetz genommen werden soll. 

Der Bürgermeister
Ing. Eduard Köck

22.05.2024